B.I.O. Bürgerinitiative Oberems e.V.

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Fakten zum Gewerbegebiet

Am 14.05.2019 wurde im Rahmen eines sogenannten „Kommunengespräches“ zwischen der Gemeinde Glashütten, vertreten durch die damalige Bürgermeisterin Frau Brigitte Bannenberg (an diesem Tag entschuldigt) und dem Glashüttener Bauamtsleiter, und dem Regionalverband FrankfurtRheinMain der Vorentwurf des neuen Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP2030) für die Gemeinde Glashütten erörtert.

Im Sommer 2020 wurde der Vorentwurf des RegFNP2030 vom Regionalverband und dem Regierungspräsidium Darmstadt der Verbandskammer und der Regionalversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Im November und Dezember 2021 wurden der Gemeindevorstand, der Ausschuss für Umwelt, Bau und Infrastruktur sowie die Gemeindevertretung Glashütten darüber in Kenntnis gesetzt.

Erst auf der Gemeindevertreter-Sitzung vom 17.12.2021 wurden die beigefügte Protokolltabelle (Anlage 1), die zugehörige Landkarte (Anlage 2) und das Ergebnis des Gespräches vom 14.05.2019 (Anlage 3) öffentlich.

Man unterscheidet dort zwischen „Planung“ (noch nicht realisiert) und „Bestand“ (vorhandene und rechtmäßig genehmigte Nutzung, z.B. bereits begonnene Verkehrserschließung). Die Vorschläge werden weiterhin in „Aufnahme“, „Prüfauftrag“ und „Entfällt“ kategorisiert.

  • „Aufnahme“ bedeutet, dass diese Flächen in den Vorentwurf des RegFNP2030 aufgenommen werden und keine Konflikte erkennbar sind (außer den drei Vorranggebieten Landwirtschaft, regionaler Grünzug und Regionalparkkorridor oder fachgesetzliche Schutzgebiete).
  • Bei „Prüfauftrag“ handelt es sich um Flächen, bei denen Konflikte mit den aktuellen Vorranggebieten bestehen.
  • „Entfällt“ heißt, diese Vorschläge werden nicht weiterverfolgt.

Die Protokolltabelle (Anlage 1) zeigt, dass das Gewerbegebiet von 9,68 ha unter „Aufnahme“ deklariert ist, obwohl es sich um Konfliktflächen handelt, die ausschließlich landwirtschaftlich genutzt werden.

Es fehlt jegliche Infrastruktur für ein solches Vorhaben an dieser Stelle und das Vorhaben würde den Blick in und aus dem Tal endgültig verbauen. Die Einkommensgrundlage unserer Landwirte wäre gefährdet und der Lebensraum von Wildtieren zerstört.

Gerade in Zeiten des ökologischen Wandels und bei absehbar wachsendem Bedarf an landwirtschaftlich genutzten Flächen ist eine massive, unumkehrbare Flächenversiegelung, bei der 100.000m² agrarwirtschaftliche Flächen endgültig wegfallen, absolut unvertretbar.

Die Auswirkungen auf unsere lokale Wasserversorgung und bei Starkregenereignissen wurden offensichtlich bisher gar nicht geprüft.

Soll dieses Gewerbegebiet wirklich realisiert werden, obwohl

  1. keinerlei Untersuchung vorliegt, ob dieses Vorhaben grundsätzlich und an dieser Stelle sinnvoll ist?
  2. keine Analysen vorliegen hinsichtlich Bedarf / Nutzen / Kosten?
  3. Folgeeffekte, Risiken (z.B. Wasserknappheit, Getreidenotstand) nicht einkalkuliert wurden?
  4. in Zeiten des Klimawandels und der allgemeinen Erderwärmung solche Eingriffe wohlüberlegt werden sollten?
  5. Ausgleichsflächen für die Zerstörung von wertvollen bestehenden Ackerflächen geschaffen werden müssten?

Auch die beiden neu aufgenommenen Wohngebiete in Oberems sollten überprüft werden, gerade hinsichtlich der bestehenden NABU Wiese, die über viele Jahre entstanden ist.

Faktencheck: Wie ist es wirklich?

1. Es besteht ein erheblicher Bedarf an neuen Gewerbegebieten?

Ein kurzer Check auf einigen der einschlägigen Portale am 02.06.2022 ergab – jeweils 50 km rund um Oberems:

  • Immowelt zeigt 51 Gewerbe-Grundstücke (mieten oder kaufen) in Größen von 55m² bis 55.000m²
  • ImmoScout zeigt 85 Gewerbegrundstücke zum Kaufen mit bis zu 66.000m²
  • Immonet zeigt 325 Seiten a 24 Einträge (allerdings mit Dubletten)
  • Gewerbegebiete.de zeigt 267 Treffer

=> Der Faktencheck ergibt: Nein.  Es gibt sehr viele Leerstände im Umkreis. Diese sind bereits erschlossen und davon sind viele verkehrstechnisch deutlich besser angebunden (Bahn, Autobahn).
(Hinweis: Die dokumentierten Fakten beziehen sich auf den 02.06.2022. Tagesaktuell werden sich andere Ergebnisse zeigen.)

2. Die Gemeinde Glashütten verdient Geld mit der Ansiedlung von Gewerbe?

Diese These ist unglaubwürdig – Gemeinden haben nur in den seltensten Fällen Mehreinnahmen durch die Ansiedlung von Gewerbe. Insbesondere unter Berücksichtigung der Erschließungskosten fällt der Saldo von Einnahmen und Ausgaben bei Gewerbegebieten fast immer negativ aus.
Das Gewerbegebiet an der B8 wäre bisher nicht erschlossen. Das bedeutet, die Kosten für Infrastruktur von Strom, Wasser, Abwasser, Internet und Telefon, und auch die neu erforderlichen Straßen müssen komplett von der Gemeinde aufgebracht werden.
Die bestehende Basisinfrastruktur – insbesondere in Bezug auf die Frischwasserversorgung und die Abwasserentsorgung – wäre dieser neuen Last nicht gewachsen. Es drohen der Verlust unserer lokalen Wasserversorgung und umfangreiche Baumaßnahmen für neue Abwasserkanäle.
Auch Abgaben an den Kreis und der kommunale Finanzausgleich müssen betrachtet werden.
=> Der Faktencheck ergibt: Nein. Auch wenn noch Vieles ungeklärt ist, weist alles darauf hin, dass die Gemeinde Verluste einplant, die wir alle dann von unseren Steuern bezahlen müssen.

3. Die Verkehrsanbindung der B8 reicht aus?

Im Protokoll der Gemeindevertretungssitzung vom 17.12.2021 wurde als Ziel die Ansiedlung von Unternehmen mit jeweils 3.000 – 4.000m² genannt. Das bedeutet ca. 30 Firmen auf der geplannten Fläche von 100.000m².
Bei angenommenen 50 Arbeitsplätzen pro Unternehmen sind dies 1500 neue Pendlerbewegungen jeden Morgen und jeden Abend. Hinzu kommt der LKW-Verkehr für Zulieferung, Entsorgung und Versand von Waren. Die LKW und die vermutlich mehr als 1000 KFZ benötigen zusätzlich Parkraum – schließlich gibt es keinerlei Bahnanbindung.
Für dieses zusätzliche Verkehrsaufkommen ist die B8 nicht ausgelegt. Und die Anwohner der B8 in Glashütten, Königstein, Esch und Bad Camberg leiden jetzt schon unter dem Verkehrslärm.
=> Der Faktencheck ergibt: Nein! Das Gewerbegebiet wird erheblichen zusätzlichen Verkehr und umfangreiche Baumaßnahmen der B8 auf der ganzen Strecke vom MTZ bis Bad Camberg / Idstein nach sich ziehen.

4. Das Gewerbegebiet hat keine Auswirkungen auf das Umfeld?

Diese These ignoriert die unmittelbare Nähe zum Wald, Wassereinzugsgebiet, Landschaftsschutzgebiet und Naturschutzgebiet.
Es ist nur logisch, dass das Gewerbegebiet als zusätzlicher Verbraucher von Wasser, Boden, sauberer Luft und Stille dann Abwasser, Bodenversiegelung, Staub, Müll und Lärm produzieren wird. Dies gilt insbesondere, wenn mit Gefahrenstoffen umgegangen wird, wie z.B. bei einem neuen Wertstoffhof.

Absehbar sind die nachstehenden Thematiken besonders betroffen:

  • Wald und Grundwasser: Unser Wald stirbt großflächig wegen des abgesunkenen Grundwasserspiegels. Geringere Niederschlagsmengen und fehlende Grundwasserneubildung in den letzten Jahren verstärken diese Problematik. Die Bohrung neuer Brunnen verschärft die besorgniserregende Lage. Alle Gemeinden um uns herum haben Wassernotstand. Wir sollten alle zusammen weniger Wasser verbrauchen. Die Gemeinde sollte den Bau neuer, privater Zisternen zum Auffangen von Regenwasser und die Nutzung von Brauchwasser fördern und bei Neubauten zur Voraussetzung machen. Retentionsbecken zur Förderung von Grundwasserneubildung, Biodiversität und gleichzeitigem Hochwasserschutz (beispielsweise im oberen Emsbachtal) sind dringend erforderliche Maßnahmen, um unsere autarke Wasserversorgung und die wunderschöne Natur um uns herum zu erhalten.
  • Frischwasser: Bei jedem Gewerbegebiet muss mit Boden- und Wasserverschmutzung gerechnet werden. Das Baugebiet ist nur wenige Meter vom Trinkwasserschutzgebiet Zone 2 und 3 entfernt und liegt damit in unmittelbarer Nähe zum Wassereinzugsgebiet von Oberems und Oberrod. Außerdem liegt es im Einzugsgebiet für den Emsbach und ist damit Bestandteil der Wasserversorgung der Gemeinden weiter nördlich von Oberems.
  • Lärm: Oberems ist mit einem Ruhelärm von ca. 37db (Im Sommer, ca. 2:10 Uhr nachts) gesegnet. Im Februar ist der Emsbach die lauteste Lärmquelle (+ca. 5db). Ab Frühling sind dann die Singvögel ab ca. 4:30 die lauteste Lärmquelle. All das wäre durch zusätzlichen LKW-/PKW-Verkehr und möglichen Produktionslärm für immer zerstört. Außerdem ist bis 2030 (offizieller Planungs-Endtermin) erheblicher Baulärm absehbar.
  • Licht: Oberems genießt heute eine im Vergleich sehr geringe Lichtverschmutzung von 20.90 mag./arc sec² . Anders gesagt: Weil es im Umkreis keine Gewerbegebiete gibt, haben die Wildtiere eine Heimat und wir Menschen können noch viele Sterne sehen.

=> Der Faktencheck ergibt: Nein! Das Gewerbegebiet bringt erhebliche Belastungen und Risiken für das Umfeld und alle Bewohner. Durch das Gewerbegebiet wird es mit der eigenen Wasserversorgung, Ruhe und Dunkelheit vorbei sein.

5. Mehr als das Gewerbegebiet ist nicht geplant?

Der Druck, neue Wohngebiete in Schloßborn, Glashütten und Oberems auszuweisen, wird durch die 1.500 neuen Pendler weiter steigen. Damit wird die Bau-Spirale weiter angefeuert, obwohl bereits heute die Nachfrage das Angebot an Wohnfläche weit übersteigt.
=> Der Faktencheck ergibt: Nein! Das Gewerbegebiet wird den Charakter unseres Dorfes nachhaltig schädigen.